Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Anwendung dieser Bedingungen:
Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller von uns abgeschlossenen gegenwärtigen und zukünftigen Verträge. Sie schließen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden aus. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten selbst dann nicht als vereinbart, wenn auf sie in Bestellungen oder sonstiger Korrespondenz verwiesen wird, ohne dass es im Einzelfall eines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits bedarf.
Angebote:
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und können, jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Allfällige Abweichungen unserer Auftragsbestätigung von der Bestellung sind bei sonstigem Ausschluß unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Annahme von bindenden Angeboten muß jedenfalls innerhalb von vier Wochen ab Datum des Angebots schriftlich, einlangend bei uns, erfolgen.
Spezifikationen:
Es werden nur in unserem Angebot enthaltene Spezifikationen verbindlich, darüber hinausgehende Inhalte von Bestellschreiben aber auch Zeichnungen, Abbildungen, Maße und technische Produktinformationen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Öffentliche und sonstige Äußerungen, insbesondere Angaben in Angeboten, Preislisten, Katalogen, Anzeigen, Werbeunterlagen und Ansichts- oder Auswahlsendungen sind stets freibleibend und unverbindlich und begründen keine Produkteigenschaften.
Lieferung:
Liefertermine in unseren Angeboten sind freibleibend. Liefererschwerungen durch von uns nicht zu kontrollierende Umstände, einschließlich etwaiger Lieferverzögerungen auf Seiten unserer Lieferanten, verlängern die Lieferzeit oder berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag. Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Aus der gänzlichen oder teilweisen Unmöglichkeit der Lieferung können keine wie immer gearteten Ansprüche gegen uns abgeleitet werden. Eine um höchstens zwei Wochen verspätete Lieferung gilt als rechtzeitig, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Verzögerung der Lieferung ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Verzögerung mehr als zwei Wochen beträgt und der Kunde schriftlich eine Nachfrist von zumindest zwei Wochen gewährt hat und. Teillieferungen müssen vom Kunden angenommen werden, werden aliquot in Rechnung gestellt und sind ungeachtet allfälliger ausstehender Lieferungen zu bezahlen. Ist Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums abzunehmen, so hat die Abnahme mangels entgegenstehender schriftlicher Vereinbarung in angemessenen Abständen verteilt über den gesamten Zeitraum stattzufinden.
Erfüllung:
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Gegenleistungen ist der Sitz der Firma in 1220 WIen. Transport, Versand oder Zustellung erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, auf Risiko und Kosten des Kunden. Versicherungen werden nur über ausdrücklichen Auftrag und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Das Abladen erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Zahlungskonditionen:
Die Bezahlung unserer Lieferungen hat, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Fakturendatum netto ohne Abzug zu erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor geeignete Sicherheiten zu verlangen. Sämtliche Zahlungen sind in Euro abzugs- und spesenfrei für uns zu leisten. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird der aushaftende Betrag mit banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 1 % pro Monat verzinst. Sollten wir einen Rechtsanwalt mit der Eintreibung einer Forderung beauftragen, so ist der Kunde verpflichtet, uns dessen Kosten zu ersetzen. Wechsel werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung zahlungshalber angenommen. Auch Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, die Übergabe von Wechsel oder Scheck gilt sohin nicht als Zahlung. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Käufer zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital (unbesicherte Kapitalanteile vor besicherten, älter Kapitalanteile vor jüngeren) angerechnet. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch die noch nicht fälligen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus sind wir bei Zahlungsverzug, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines diesbezüglichen Antrags mangels kostendeckenden Vermögens berechtigt, von sämtlichen noch nicht erfüllten Rechtsgeschäften zurückzutreten. Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, auch noch nicht fällige Zahlungen sofort fällig zu stellen und für künftige Lieferungen, auch Teillieferungen, Vorauszahlung zu verlangen. Gutschriften werden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart nur im Wege der Verrechnung mit weiteren Lieferungen erstattet und wir sind somit nicht verpflichtet, erteilte Gutschriftbeträge auszuzahlen.
Aufrechnung und Abtretung:
Mit Gegenforderungen gegen unsere Forderungen kann nur aufgerechnet werden, wenn diese Gegenforderungen gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.
Preis:
Es gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Sämtliche Preisangaben verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Eigentumsvorbehalt:
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Wird die gelieferte Ware durch den Kunden verarbeitet, so erfolgt diese Verarbeitung für uns und führt nicht zu einem Eigentumserwerb des Kunden. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren zu einem neuen Produkt erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Gesamtwert des neuen Produkts. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware (auch wenn wir nur anteilig Miteigentümer an der Ware sind) von seiner übrigen Ware möglichst getrennt zu lagern, pfleglich zu behandeln, gegen Feuer und Diebstahl ausreichend versichert zu halten und hat nach Verlangen den aufrechten Bestand der Versicherung nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus diesen Versicherungen schon jetzt an uns ab. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (auch wenn wir nur anteilig Miteigentümer sind) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung berechtigt, daß er bei Barverkäufen den Kaufpreis gesondert verwahrt und unverzüglich an uns (allenfalls anteilig) weiterleitet und bei Zielverkäufen den Erwerber von der (allenfalls anteiligen) Abtretung der Kaufpreisforderung an uns verständigt. Der Kunde tritt bereits jetzt allfällige Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen an. Der Kunde hat eingehende Gelder aus abgetretenen Ansprüchen getrennt von eigenen Geldern zu verwahren und bei Fälligkeit unserer Kaufpreisforderung unverzüglich an uns weiterzureichen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, uns über erste Aufforderung die Käufer der Vorbehaltsware ebenso wie seine Versicherer bekanntzugeben. Der Kunde hat allfälligen Pfändungen oder sonstigen Zugriffen dritter Personen auf unsere Vorbehaltsware entgegenzutreten und uns von jeder derartigen Gefährdung unseres Eigentumsvorbehalts unverzüglich zu verständigen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung des Kaufpreises steht es uns frei, die Ware einstweilen zurückzunehmen, ohne den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Im Falle der berechtigten (vorläufigen) Rückholung der Ware hat der Kunde die uns daraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Für die im sogenannten Scheck - Wechselverfahren finanzierten Warenlieferungen gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Refinanzierungswechsels. Wir sind jederzeit berechtigt, beim Kunden lagernde Vorbehaltsware zu besichtigen, zu diesem Zweck sind wir berechtigt, die Werks- und Lagerräume des Kunden zu betreten und in die diesbezüglichen Unterlagen und Bücher des Kunden einzusehen.
Gewährleistung und Schadenersatz:
Mengenreklamationen und Transportschäden sind unmittelbar nach Empfang der Ware unter Anschluß der hierfür erforderlichen Bescheinigung des Spediteurs/Frachtführers detailliert schriftlich geltend zu machen. Allfällige Qualitätsmängel der von uns gelieferten Ware müssen uns bei sonstigem Ausschluß sämtlicher Ansprüche binnen fünf Tagen nach Anlieferung schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel angezeigt werden. Die Beweislast für die Mangelhaftigkeit obliegt dem Kunden. Die Eignung für bestimmte Anwendungen wird generell nicht zugesagt. Bei berechtigten Beanstandungen unserer Ware können wir nach eigener Wahl die Mängel beseitigen, die mangelhafte Ware gegen mangelfreie Ware austauschen oder eine Gutschrift erteilen. Mängelansprüche verfallen 6 Monate nach Übergabe. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche und Ansprüche gemäß § 933 b ABGB, sind ausgeschlossen. Der Kunde verzichtet auf das Recht, mit uns abgeschlossene Rechtsgeschäfte wegen Irrtums anzufechten. Allfällige Leistungen unsererseits, aus welchem Titel immer, sind jedenfalls mit dem Wert der Ware, auf die sich diese Leistung bezieht, beschränkt. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Liefervertrages sind jedoch ausgeschlossen. Für Fremderzeugnisse haften wir nur im Rahmen der vom jeweiligen Erzeuger selbst geleisteten Gewähr.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Sämtliche Rechtsgeschäfte mit uns unterliegen österreichischem Recht (österreichisches Binnenrecht unter Ausschluß der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts). Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Handelsgericht in Wien.
Allgemeines:
Sollte eine Bestimmung in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen aus welchem Grunde auch immer unwirksam sein oder werden, so wird hievon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt anstatt der unwirksamen Regelung eine Branchenübliche. Aus dem Umstand, daß wir einzelne oder alle der uns hierunter zustehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.